Kanzlei

Wir können Sie in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Dies gilt für alle Rechtsmittel in Zivilsachen, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgerichtshofs fallen, also

•    Revisionen, 
•    Nichtzulassungsbeschwerden und
•    Rechtsbeschwerden.

Wenn Sie - als Revisionskläger oder Beschwerdeführer - den Bundesgerichtshof anrufen wollen, umfasst unsere Tätigkeit die Einlegung des Rechtsmittels, die Prüfung der Erfolgsaussichten, die Ausarbeitung der Rechtsmittelbegründung und ggf. die Vertretung in der mündlichen Verhandlung.
 
Wenn Ihr Prozessgegner den Bundesgerichtshof angerufen hat, umfasst unsere Tätigkeit die Ausarbeitung der Rechtsmittelerwiderung und ebenfalls die Vertretung in der mündlichen Verhandlung, falls es zu einer solchen kommt.
 
In allen diesen Fällen müssen Sie sich durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen; Erklärungen von Rechtsanwälten, die nicht beim Bundesgerichtshof zugelassen sind, bleiben grundsätzlich unbeachtet. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir als beim Bundesgerichtshof zugelassene Rechtsanwälte nur beim Bundesgerichtshof, bei den anderen obersten Gerichten des Bundes, beim Bundesverfassungsgericht und bei internationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg) auftreten.
Dagegen können wir bei Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten nicht tätig werden. Dies schließt es freilich nicht aus, in begründeten Einzelfällen und in Zusammenarbeit mit den dort tätigen Rechtsanwälten eine bei diesen Gerichten anhängige Rechtssache zu begutachten oder zu begleiten.
 
Unsere Sozietät ist vor allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs tätig. Unsere fachlichen Kompetenzen erstrecken sich auf alle Teilgebiete des Zivilrechts.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof.

 

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